Schadengutachten
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden. Bei der Klärung der Schadenhöhe ist objektives Expertenwissen gefordert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt nach einer Terminabsprache in der Regel zeitnah, möglichst noch am selben Tag, entweder direkt vor Ort bei Ihnen, oder in der Werkstatt, in der sich Ihr Fahrzeug bereits befindet.
Wir ermitteln präzise alle Details, die für die Schadenregulierung wichtig sind.
Unfallgutachten als Entscheidungsgrundlage und Basis für die Schadenabwicklung
Vermeiden Sie teure Fehler! Ein professionelles Unfallgutachten liefert Ihnen wichtige Informationen und schützt Sie vor bösen Überraschungen! Optimal informiert können Sie so die richtigen Entscheidungen treffen. Nutzen Sie ein detailliertes Unfallgutachten als solide Basis für Ihr weiteres Vorgehen. Von den Reparaturkosten bis zum Fahrzeugwert, von der Wertminderung bis zum Nutzungsausfall, von der Reparaturdauer bis zur Wiederbeschaffung, von vorhandenen Risiken bis zum Wert des Unfallwagens ermitteln wir sämtliche schadenrelevante Positionen.
Wir besprechen mit Ihnen detailliert ermittelten Werte und stehen Ihnen auch nach Fertigstellung des Unfallgutachtens weiterhin professionell zur Seite! So können Sie optimal informiert die richtigen Entscheidungen treffen und teure Fehler vermeiden.
Weiter verschafft Ihnen ein Unfallgutachten eine solide Basis für die Schadenabwicklung. Mit einem sorgfältig ausgearbeiteten Unfallgutachten legen Sie den Grundstein für eine reibungslose und kontrollierte Schadenabwicklung mit der Versicherung, mit Ihrer Werkstatt, mit Ihrem Rechtsanwalt und allen involvierten Parteien.
Wir rechnen Unfallgutachten direkt mit der regulierenden Versicherung ab
Auf Ihren Wunsch rechnen wir die Kosten für Unfallgutachten direkt mit der regulierenden Versicherung ab (klare Sachlage – Sie tragen am Unfall keine Schuld). In einer regulären Unfallabwicklung ist es für Sie daher nicht erforderlich, mit den Kosten für Unfallgutachten in Vorkasse zu gehen.
Freie Wahl des KFZ Sachverständigen
Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit rund 750 Euro) nicht unterschritten wird. Aber auch wenn diese Möglichkeit Ihrer Ansicht nach im Raum stehen könnte, sollten Sie sich nicht scheuen uns zu kontaktieren.
Sollte diese sogenannte “Bagatellgrenze” tatsächlich nicht überschritten werden, weisen wir Sie darauf in jedem Fall bereits im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung hin.
Bei einem Kaskoschaden ist der Geschädigte bei der Gutachtenbeauftragung an die Weisung des Versicherers gebunden.
Unsere Sachverständigen stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite, wenn es um den Reparaturweg und die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug geht.
Ihr Recht
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Schadengutachten eines Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Laut deutscher Rechtsprechung haben Sie als Geschädigter ebenso Anspruch darauf, nach einem Schaden genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall.
Was das für Sie bedeutet:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Sie als Geschädigter haben die freie Wahl bei der Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Denn dieser stellt sicher, dass neben dem technischen Schaden am Fahrzeug auch dessen merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall richtig ermittelt werden. Sie müssen sich daher auch nicht mit dem Gutachten eines Sachverständigen des regulierenden Versicherers zufrieden geben. Bedenken Sie, dass diese Sachverständigen letztlich im Auftrag der ersatzpflichtigen Versicherung arbeiten.
Lassen Sie sich daher auch nicht durch oftmals anderslautende Aussagen der Versicherer verunsichern.
Ausnahme:
Bewegt sich der Schaden an Ihrem Kfz unter 750,00 EUR so kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Da das für den Laien in der Regel nicht ersichtlich ist, weisen wir Sie in dem Fall natürlich bei der Fahrzeugbesichtigung darauf hin.
Wozu ein Gutachten
Warum Sie auf ein solches Gutachten nicht aufgrund eines Kostenvoranschlages einer Werkstatt verzichten sollten:
Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt oftmals unzureichend. In Ermangelung aussagekräftiger Lichtbilder sowie einer oft nur undetaillierten Schadenaufnahme erfüllt ein Kostenvoranschlag später meistens keine wirklich beweissichernde Funktion.
Außerdem ist im Kostenvoranschlag eine eventuell eingetretene merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs nicht berücksichtigt.
Die Praxis zeigt:
Auch wenn sich die Beteiligten an der Unfallstelle vielleicht bezüglich der Schuldfrage zunächst einig sind, kommt es im Nachhinein dann doch oft zu widersprüchlichen Angaben zum Unfallhergang. Neben der Feststellung der Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug dient unser qualifiziertes Gutachten auch der Beweissicherung bei später strittigem Unfallhergang. Oftmals lassen sich aus unfallanalytischer Sicht anhand gut und detailliert dokumentierter Spurenbilder an den Fahrzeugen nämlich objektive Aussagen zum Unfallhergang treffen und somit Angaben von Beteiligten und Zeugen be- oder auch widerlegen.
Haftpflichtgutachten zur Schadenhöhe erstellen wir im Rahmen der zivilrechtlichen Schadenregulierung. Sie beauftragen uns also, um Ihre Ansprüche gegenüber der regulierenden (“gegnerischen”) Versicherung geltend zu machen.
An den heutigen Fahrzeugen werden zudem meistens großflächige Stoßfänger aus Kunststoff verbaut, die es im Schadenfall oftmals nicht erlauben, eventuelle Beschädigungen an darunterliegenden Bauteilen von außen zu erkennen. In solchen Fällen kann die Demontage dieser Verkleidungen erforderlich werden. Diese Kosten werden im Gutachten mitberücksichtigt und ebenfalls vom regulierenden Versicherer erstattet.
Beweissicherung
Was oft in den Hintergrund rückt:
Neben der Ermittlung der zu erwartenden Reparaturkosten dient das Schadengutachten in erster Linie auch der Beweissicherung!
Gerade kleinste Spuren, wie z.B. oberflächige Anriebe, bzw. die gesamte Schadencharakteristik können bei der Aufklärung des Unfallablaufes ausschlaggebend sein.
Sollten Sie beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt den von Ihnen vorgetragenen Unfallhergang beweisen müssen oder Schmerzensgeld aufgrund erlittener Verletzungen geltend machen wollen, sind Ihnen die Lichtbilder zu unserem Schadengutachten sowie die genaue Schadenbeschreibung oft die einzige objektive Hilfe.
Fahrzeugbewertung
Sie benötigen eine fundierte Wertermittlung für Ihr Fahrzeug, sei es für den privaten Gebrauch oder aber für Ihre geschäftlichen Unterlagen. Beim Kauf oder Verkauf eines Kraftfahrzeuges, vor allem bei Gebrauchtwagen, ist die Ermittlung eines aktuellen Zeitwertes sehr hilfreich, um einen realistischen Kauf- oder Verkaufspreis zu realisieren. Im Gutachten können Angaben über den aktuellen Marktwert, den Wiederbeschaffungswert und den Händlereinkaufswert gemacht werden. Sonderausstattungen, eventuelle Vorschäden, Altschäden sowie die allgemeine Marktlage werden dabei berücksichtigt.
Wir führen die Fahrzeugbewertungen mit Hilfe des Systems DAT bzw. Audatex durch. Die Systeme sind dafür bekannt, dass hier für die Ermittlung des Wertes tatsächliche Einkaufs- und Verkaufsstatistiken zugrunde gelegt werden und Lockangebote sowie Irrläufer nicht in der Bewertung berücksichtigt werden.
⇒ Die Definitionen der Fahrzeugwerte finden Sie unter " Wertgutachten"
Wertgutachten
Sie bildet eine Grundlage, um den Wert Ihres Fahrzeuges zu belegen, sei es für Ihre persönlichen Unterlagen, für die Versicherung zum Festsetzen des Versicherungsbeitrages, oder auch im Schadenfall unterstützt eine Expertise Sie in der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Marktwert
Unter dem Marktwert versteht sich der Wert, der zur Beschaffung eines gleichwertigen oder gleichartigen Fahrzeuges am Markt erzielt werden kann. Es werden zur Wertermittlung auch Kriterien wie Zustand, Originalität, Seltenheit oder/und Beliebtheit sowie Angebot und Nachfrage am Markt berücksichtigt. In der Regel handelt es sich um einen Durchschnittspreis, der am freien Markt unter Berücksichtigung des gewerblichen und des privaten Handels erzielt wird.
Wiederherstellungswert
Bei einem Oldtimer beziffert der Wiederherstellungswert die belegbaren Kosten, die aufgewendet werden müssen, um das Fahrzeug in den Zustand vor dem Schadenereignis zu versetzen oder aber auf die Restaurationskosten, die aufgewendet wurden. Der Begriff umfasst somit die Restaurations- / Reparaturkosten zuzüglich des Anschaffungspreises des Fahrzeuges. Die Wiederherstellungskosten spiegeln in den seltensten Fällen die übliche Marksituation wieder, denn bei einem Verkauf lassen sich in der Regel die erbrachten Leistungen nur selten erzielen.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert bemisst den Preis, den der Geschädigte für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges aufwenden muss, wobei sowohl Angebote aus dem Bestand von seriösen Fahrzeughändlern als auch die des privaten Gebrauchtwagenmarktes zur Ermittlung heranzuziehen sind.
Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges ist zum Beispiel in einem Schadenfall / Totalschaden wichtig, um die Wirtschaftlichkeit der eventuellen Reparatur zu prüfen.
Händlereinkaufswert / Verkaufswert
Der Händlereinkaufswert ist der erzielbare Preis, den der Endverbraucher beim Ankauf durch den Handel realisieren kann.
Der aktuelle Händlereinkaufswert eines Fahrzeuges ist für die geschäftlichen Unterlagen von Relevanz, z.B. bei Leasingende, bei Abschreibungen, bei dringlicher Veräußerung oder im Nachlassfall.
Beim Kauf eines Fahrzeuges kann der aktuelle Händlerverkaufswert geprüft werden.
Restwert
Der Restwert ist in einem wirtschaftlichen Totalschadenfall von Bedeutung. Der Restwert wird in der Regel in einer Restwertbörse unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aspekte ermittelt. Hier können auch regionale Angebote eingeholt werden.
Der Restwert ist der Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand, z.B. nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Aggregatschaden.